Kopien erstellen, Kopien verteilen – Was ist erlaubt und was verboten?
29. Dezember 2017 Kommentare deaktiviert für Kopien erstellen, Kopien verteilen – Was ist erlaubt und was verboten?
Schnell noch den Zeitungsartikel ausgedruckt und für alle kopiert und dann kann’s losgehen mit dem Seminar: Darf man das oder ist das schon eine Verletzung des Urheberrechts? Die Vervielfältigung von Lern- und Lehrmaterialien ist mit einigen Beschränkungen versehen. Wie man damit umgehen kann, zeigt diese Handlungsanleitung.
Kopien, z.B. aus Büchern oder Zeitungsartikeln
Das Urheberrecht macht unterschiedliche Vorgaben für Schule, Volkshochschule (VHS) und andere Bildungseinrichtungen, wenn es beispielsweise darum geht, einen Auszug aus einem Buch für Schülerinnen und Schüler bzw. Teilnehmende zu kopieren: Was in der Schule erlaubt ist, dürfen Sie in der Erwachsenenbildung unter Umständen nicht.
Wenn Sie an einer VHS unterrichten, dürfen Sie kleine Teile aus erschienenen Werken kopieren, und zwar:
- bis zu 12 % eines jeden Werkes, maximal jedoch 20 Seiten,
- ganze Werke, wenn diese maximal 25 Seiten haben – z.B. Zeitungsartikel – und es sich nicht um Werke für den Lehrgebrauch handelt und
- vollständige Bilder, Diagramme, Fotos und sonstige Abbildungen.
Wenn Sie nicht an einer VHS tätig sind, dürfen Sie das auch – allerdings sind Sie nur berechtigt, Kopien in dem genannten Umfang für sich selbst, für die eigene Vorbereitung anzufertigen. Die Weitergabe an die Teilnehmenden ist dann nicht zulässig. Das legt das Urheberrecht so fest. Zusammengefasst sind die Regelungen für die Erwachsenenbildung auf der Seite kopier-regeln.de (siehe auch die Links am Ende dieses Textes).
Gemeint sind hier analoge Kopien, d.h. auf Papier. Einscannen, per Mail verschicken, auf dem interaktiven Whiteboard nutzen, auf einen USB-Stick kopieren oder ins Intra- oder Internet einstellen – VHS oder nicht – ist generell nicht erlaubt.
Was tun?
- Mit Lehrmaterialien, die unter freien Lizenzen veröffentlicht sind, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie die jeweiligen Lizenzbedingungen beachten. Viele detaillierte Tipps finden Sie hier:
- im Themenschwerpunkt Open Educational Resources (OER) auf wb-web.de.
- 15 Quellen für kostenlose Seminarmaterialien
- Kostenlose Inhalte und die Möglichkeit, die eigenen Arbeitsblätter dabei gleich auch ansprechend zu gestalten, bietet die Plattform tutory.de
- Selbst erstellte Materialien dürfen Sie kopieren, so oft Sie wollen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch Urheberin oder Urheber sind, nicht wenn Sie etwas aus anderen Quellen zusammenstellen.
- Mit Genehmigung geht immer: Wenn der/die Rechteinhaber/in die Nutzung gestattet, dann können Sie sie verwenden. Schauen Sie, beispielsweise auf den Internetseiten der Zeitung, aus der Sie einen Artikel verwenden möchten, ob es Hinweise zur Verwendung gibt oder fragen Sie nach.
- Es gibt Anbieter von Lehrmaterialien, die Vorlagen zum freien Kopieren bereitstellen – recherchieren Sie im Internet auf den Seiten der Verlage, ob es so etwas für Ihren Bereich gibt. Mit den richtigen Stichworten wird man schnell fündig, hier zum Beispiel: „Ein guter Start für Flüchtlinge und Asylsuchende. Passende Materialien für Deutschkurse.”
Filme und Musik auf CD und DVD
Auch das Kopieren einer CD oder DVD ist immer urheberrechtlich relevant: Ohne Genehmigung darf man nur Kopien erstellen, die für den privaten Gebrauch genutzt werden. Dieses Recht auf eine Privatkopie bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks für die rein private Nutzung. Mit „privat“ ist „nicht öffentlich“ gemeint: Das heißt sobald die für private Zwecke kopierte CD in einem mehr oder weniger öffentlichen Bereich des Netzes steht, ist das nicht mehr zulässig. Auch die berufliche Nutzung einer kopierten CD oder DVD ist nicht erlaubt. Mit dem Original kommen Sie in diesem Fall allerdings auch nicht weiter: Für die Aufführung in der Öffentlichkeit, und zu der gehören auch Seminare in der Erwachsenenbildung, brauchen Sie die Einwilligung der Urheber oder Rechteinhaber.
Was tun?
Filme und Musik nutzen, die unter freien Lizenzen veröffentlicht sind, Hinweise finden Sie z.B. hier: Wo finde ich kostenlose Musik und Töne? (Link korr. 2.1.18)
Recherchieren Sie bei Einrichtungen, die für solche Vorführungen lizenzierte Videos zur Verfügung stellen, z.B. bei Stadt-, Kreis- oder Landesmedienzentren, ob es einen passenden Film für Ihr Vorhaben gibt.
Musikdownloads kopieren
Für Musikdownloads gilt auch das Recht auf Privatkopien. Anbieter von Musik im Netz formulieren aber häufig eigene Kopierregelungen, mit denen man sich vertraut machen sollte. Ob diese vor deutschen Gerichten Bestand hätten, ist noch nicht geklärt.
Was tun?
Sich mit den Geschäftsbedingungen der Anbieter vertraut machen und im Zweifel auf andere ausweichen. Oder Musik nutzen, die unter freien Lizenzen veröffentlicht ist. (Auch hier sei auf unseren Artikel zu kostenloser Musik (Link korr. 2.1.18) verwiesen). Und: Die aktuelle Rechtsprechung verfolgen.
Auf diesen Seiten finden Sie weiterführende Hinweise:
Alles was man zum (Foto)Kopieren in der Erwachsenenbildung wissen muss, mit FAQs und einem Flyer zum Download: kopier-regeln.de.
Der Klassiker: Auf irights.info finden Sie ausführliche Hinweise zum Thema Privatkopie – und vieles mehr.
Auch klicksafe bietet umfassende Informationen zum Thema, z.B.: „E-Books, Filme und Software: Was darf man mit Dateien aus Onlineshops machen?“
CC BY SA 3.0 DE by Ute Demuth (unverändert übernommen aus wb-web)