OER rechtskonform erstellen und nutzen: die typischen Anwendungsfälle
6. Februar 2023 Kommentare deaktiviert für OER rechtskonform erstellen und nutzen: die typischen Anwendungsfälle
Twillo lädt zum OER-Rechtsfragen Workshop ein.
Schwerpunkte:
– Urheberrecht und offene Lizenzierung
– Einbindung fremder Inhalte in eigene OER
– Herausforderungen und Stolpersteine der OER Erstellung
Vorkenntnisse sind übrigens nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Sie!
https://www.twillo.de/oer/web/rechtsfragen-workshop-22022023/
Verlag Dashöfer bietet Online-Seminare zum Bibliotheksmanagement
29. Juni 2021 Kommentare deaktiviert für Verlag Dashöfer bietet Online-Seminare zum Bibliotheksmanagement
Der Verlag Dashöfer kann nicht nur (uns allen bestens bekannte) Fachbücher* sondern auch Weiterbildung. Mehr als 1.500 Themen bspw. im Bereich Steuern, Recht und Unternehmensführung, aber auch für die Öffentliche Verwaltung, werden anbeboten. Seit neuestem also auch das Bibliothekenwesen.
Die Seminare finden bundesweit in modernen Tagungsräumen statt und mit Live-Online-Seminaren auf VideoCampus.de.
Die Autorin dieses Blogs (Ilona Munique) freut sich, von Anfang an das erweiterte Weiterbildungsangebot von Dashöfer mit zwei Themenfeldern – Fundraising kompakt (2 Termine: August und November) und Veranstaltungsarbeit für Bibliotheken – bereichern zu dürfen. Das dritte Themenfeld bestreitet im September der in Bibliothekskreisen allseits gut bekannte Dr. Harald Müller mit Urheberrecht für Bibliotheken.
Wir freuen uns auf zahlreiche Weiterbildungshungrige!
- Handbuch: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen. Fachratgeber für die Bibliotheksleitung und Bibliothekare
Broschüre „Urheberrecht in der Wissenschaft“
20. September 2019 Kommentare deaktiviert für Broschüre „Urheberrecht in der Wissenschaft“
Diese Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter Mitwirkung des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. soll eine Orientierung geben, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können.
[ https://www.bildung-forschung.digital/de/urheberrecht-in-der-wissenschaft-ein-ueberblick-fuer-forschung-lehre-und-bibliotheken-2648.html]
„Must have!“ OER-Buch zu OER-Materialien erschienen
19. Februar 2018 Kommentare deaktiviert für „Must have!“ OER-Buch zu OER-Materialien erschienen
Alles über Educational Resources – WAS für eim Versprechen! Und dazu noch kostenlos. Neu erschienen und im Portal „Was ist OER?“ lizenzfrei und als bearbeitbare Vollversion zum Downlaod angeboten: Jöran Muuß-Merholz: „Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“.
Zum Hintergrund des Autors – und als Antwort, ob das nicht eher nur etwas „für Schulen“ ist … “ – (Nein, ist es nicht! Ein Must-have auch für Bibliotheken!):
Jöran Muuß-Merholz ist Diplom-Pädagoge mit Schwerpunkt auf Lernen und Lehren im digitalen Wandel. Er gilt als Experte und Wegbereiter für die Arbeit mit digitalen Materialien, insbesondere mit Open Educational Resources (OER). 2012 verfasste er das Whitepaper zu OER an Schulen in Deutschland. In der Folge startet er die Transferstelle für OER, die 2016 in die vom BMBF initiierte Informationsstelle OER (OERinfo) aufging. Dort ist er bis heute Herausgeber des Blogs und Gastgeber des Podcasts zugehOERt. [Eigene Beschreibung].
Kopien erstellen, Kopien verteilen – Was ist erlaubt und was verboten?
29. Dezember 2017 Kommentare deaktiviert für Kopien erstellen, Kopien verteilen – Was ist erlaubt und was verboten?
Schnell noch den Zeitungsartikel ausgedruckt und für alle kopiert und dann kann’s losgehen mit dem Seminar: Darf man das oder ist das schon eine Verletzung des Urheberrechts? Die Vervielfältigung von Lern- und Lehrmaterialien ist mit einigen Beschränkungen versehen. Wie man damit umgehen kann, zeigt diese Handlungsanleitung.
Kopien, z.B. aus Büchern oder Zeitungsartikeln
Das Urheberrecht macht unterschiedliche Vorgaben für Schule, Volkshochschule (VHS) und andere Bildungseinrichtungen, wenn es beispielsweise darum geht, einen Auszug aus einem Buch für Schülerinnen und Schüler bzw. Teilnehmende zu kopieren: Was in der Schule erlaubt ist, dürfen Sie in der Erwachsenenbildung unter Umständen nicht.
Wenn Sie an einer VHS unterrichten, dürfen Sie kleine Teile aus erschienenen Werken kopieren, und zwar:
- bis zu 12 % eines jeden Werkes, maximal jedoch 20 Seiten,
- ganze Werke, wenn diese maximal 25 Seiten haben – z.B. Zeitungsartikel – und es sich nicht um Werke für den Lehrgebrauch handelt und
- vollständige Bilder, Diagramme, Fotos und sonstige Abbildungen.
Wenn Sie nicht an einer VHS tätig sind, dürfen Sie das auch – allerdings sind Sie nur berechtigt, Kopien in dem genannten Umfang für sich selbst, für die eigene Vorbereitung anzufertigen. Die Weitergabe an die Teilnehmenden ist dann nicht zulässig. Das legt das Urheberrecht so fest. Zusammengefasst sind die Regelungen für die Erwachsenenbildung auf der Seite kopier-regeln.de (siehe auch die Links am Ende dieses Textes).
Gemeint sind hier analoge Kopien, d.h. auf Papier. Einscannen, per Mail verschicken, auf dem interaktiven Whiteboard nutzen, auf einen USB-Stick kopieren oder ins Intra- oder Internet einstellen – VHS oder nicht – ist generell nicht erlaubt.
Was tun?
- Mit Lehrmaterialien, die unter freien Lizenzen veröffentlicht sind, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie die jeweiligen Lizenzbedingungen beachten. Viele detaillierte Tipps finden Sie hier:
- im Themenschwerpunkt Open Educational Resources (OER) auf wb-web.de.
- 15 Quellen für kostenlose Seminarmaterialien
- Kostenlose Inhalte und die Möglichkeit, die eigenen Arbeitsblätter dabei gleich auch ansprechend zu gestalten, bietet die Plattform tutory.de
- Selbst erstellte Materialien dürfen Sie kopieren, so oft Sie wollen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch Urheberin oder Urheber sind, nicht wenn Sie etwas aus anderen Quellen zusammenstellen.
- Mit Genehmigung geht immer: Wenn der/die Rechteinhaber/in die Nutzung gestattet, dann können Sie sie verwenden. Schauen Sie, beispielsweise auf den Internetseiten der Zeitung, aus der Sie einen Artikel verwenden möchten, ob es Hinweise zur Verwendung gibt oder fragen Sie nach.
- Es gibt Anbieter von Lehrmaterialien, die Vorlagen zum freien Kopieren bereitstellen – recherchieren Sie im Internet auf den Seiten der Verlage, ob es so etwas für Ihren Bereich gibt. Mit den richtigen Stichworten wird man schnell fündig, hier zum Beispiel: „Ein guter Start für Flüchtlinge und Asylsuchende. Passende Materialien für Deutschkurse.”
Filme und Musik auf CD und DVD
Auch das Kopieren einer CD oder DVD ist immer urheberrechtlich relevant: Ohne Genehmigung darf man nur Kopien erstellen, die für den privaten Gebrauch genutzt werden. Dieses Recht auf eine Privatkopie bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks für die rein private Nutzung. Mit „privat“ ist „nicht öffentlich“ gemeint: Das heißt sobald die für private Zwecke kopierte CD in einem mehr oder weniger öffentlichen Bereich des Netzes steht, ist das nicht mehr zulässig. Auch die berufliche Nutzung einer kopierten CD oder DVD ist nicht erlaubt. Mit dem Original kommen Sie in diesem Fall allerdings auch nicht weiter: Für die Aufführung in der Öffentlichkeit, und zu der gehören auch Seminare in der Erwachsenenbildung, brauchen Sie die Einwilligung der Urheber oder Rechteinhaber.
Was tun?
Filme und Musik nutzen, die unter freien Lizenzen veröffentlicht sind, Hinweise finden Sie z.B. hier: Wo finde ich kostenlose Musik und Töne? (Link korr. 2.1.18)
Recherchieren Sie bei Einrichtungen, die für solche Vorführungen lizenzierte Videos zur Verfügung stellen, z.B. bei Stadt-, Kreis- oder Landesmedienzentren, ob es einen passenden Film für Ihr Vorhaben gibt.
Musikdownloads kopieren
Für Musikdownloads gilt auch das Recht auf Privatkopien. Anbieter von Musik im Netz formulieren aber häufig eigene Kopierregelungen, mit denen man sich vertraut machen sollte. Ob diese vor deutschen Gerichten Bestand hätten, ist noch nicht geklärt.
Was tun?
Sich mit den Geschäftsbedingungen der Anbieter vertraut machen und im Zweifel auf andere ausweichen. Oder Musik nutzen, die unter freien Lizenzen veröffentlicht ist. (Auch hier sei auf unseren Artikel zu kostenloser Musik (Link korr. 2.1.18) verwiesen). Und: Die aktuelle Rechtsprechung verfolgen.
Auf diesen Seiten finden Sie weiterführende Hinweise:
Alles was man zum (Foto)Kopieren in der Erwachsenenbildung wissen muss, mit FAQs und einem Flyer zum Download: kopier-regeln.de.
Der Klassiker: Auf irights.info finden Sie ausführliche Hinweise zum Thema Privatkopie – und vieles mehr.
Auch klicksafe bietet umfassende Informationen zum Thema, z.B.: „E-Books, Filme und Software: Was darf man mit Dateien aus Onlineshops machen?“
CC BY SA 3.0 DE by Ute Demuth (unverändert übernommen aus wb-web)
Leitfaden zu Rechtsfragen bei E-Learning und Lehre
5. Dezember 2017 Kommentare deaktiviert für Leitfaden zu Rechtsfragen bei E-Learning und Lehre
Wir hatten zwar bereits darauf hingewiesen, aber doppelt gemoppelt hält besser: „Neues zu E-Learning“ weist nochmal auf die Veröffentlichung hin.
Kostenfreies Webinar zu OER und Urheberrecht am DWT 2016
29. September 2016 Kommentare deaktiviert für Kostenfreies Webinar zu OER und Urheberrecht am DWT 2016
Schnell noch anmelden! Beginn heute Mittag, 12-13 Uhr, 29.09.16, kostenfreies Webinar für in der Weiterbildung Tätige zum Thema „Open Educational Resources (OER) und Urheberrecht“. Anbieterin ist die Arbeitsstelle der Weiterbildung der Weiterbildenden (AWW e.V.) an der Universität in Landau und das Portal wb-web.de.
Rechtsfragen beim E-Learning
23. Juni 2015 Kommentare deaktiviert für Rechtsfragen beim E-Learning
Leitfaden erläutert Rechtsfragen bei E-Learning und digitaler Lehre #Bibliotheken … http://t.co/r7VHFxb2s6
— bibliotheksportal.de (@bibportal) June 22, 2015
FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 (4) UrhG
9. März 2015 Kommentare deaktiviert für FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 (4) UrhG
http://www.iuwis.de/zweitver%C3%B6ffentlichungsrecht_faq weist auf die FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht hin. Die gibt es als Webseite und als pdf-Dokument.
Forderung einer „Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke“
1. Dezember 2014 Kommentare deaktiviert für Forderung einer „Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke“